Bekanntmachung der erneuten, verkürzten und beschränkten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB für den Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans „Malching West"

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Bekanntmachung

Der Gemeinderat Maisach billigte in seiner Sitzung vom 18.04.2024 den Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans „Malching West“ und beschloss die erneute, verkürzte und beschränkte öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch).

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplans ist die Realisierung eines Kinderhauses, einer Gemeinbedarfsfläche und umliegender Wohnbebauung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ordnung. Der rund 12.000 m² große Geltungsbereich befindet sich im Westen von Malching, im Bereich westlich der Dorfstraße und nördlich der Sportplatzstraße und umfasst die Fl.-Nr. 455/64 und 455/65.

Durch die erneute öffentliche Auslegung wird in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese sind in den Planunterlagen gelb markiert bzw. im Artenschutzbeitrag in blauer Schrift. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.

Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans inkl. Begründung und Umweltbericht sowie die 2. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung inkl. Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 18.04.2024, und der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung in der Fassung vom 01.08.2023 wird in der Zeit vom 03.05.2024 bis einschließlich 23.05.2024 auf der Internetseite unter www.maisach.de (Bekanntmachungen) veröffentlicht und ist über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.bayern.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus Maisach, Schulstraße 1, 82216 Maisach, Zi. E 08 (Frau Rampp) während folgender Zeiten (Mo.-Do.: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Fr.: 8:00-12:00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme vorab einen Termin (Tel. 08141 937-204).

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Hs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen,

1.     dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.     dass Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@maisach.de übermittelt werden sollen. Stellungnahmen können auch schriftlich abgegeben werden. Bei Bedarf ist eine Abgabe der Stellungnahme zur Niederschrift in der Gemeinde Maisach zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich (gegen Gebühr),

3.     dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.     dass leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu den ausgelegten Unterlagen im Rathaus Maisach bestehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

-        Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern;

-        Gutachten zum Immissionsschutz;

-        die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung/ Abwasser, Lufthygiene, Klima und erneuerbare Energien, Natur- und Biotopschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Altlasten, verkehrliche Erschließung, Flächeninanspruchnahme.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgrundgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden gem. § 3 Abs. 3 BauGB:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Dateien können Sie herunterladen:

Entwurf Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Begründung und Umweltbericht Bebauungsplan

Entwurf Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht

Schalltechnische Untersuchung

Kartierungsergebnis

Stellungnahme Geruchsimmissionen

 

Maisach, den 24.04.2024

 

 

 

Hans Seidl

Erster Bürgermeister

An die Amtstafeln

angeschlagen am: 25.04.2024

abzunehmen am: 23.05.2024