Festsetzung Grundsteuer Maisach

Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7.08.1973 (BGBl. I 1973 S. 966) werden die Grundsteuerpflichtigen der Gemeinde Maisach hiermit aufgefordert, die aufgrund des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides festgesetzten Grundsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2024 zu entrichten. 

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung treten mit dem heutigen Tage für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.      

Maisach, den 11. Januar 2024

Gemeinde Maisach
1. Bürgermeister
Hans Seidl