Arbeitsstellen und Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum − was muss beantragt werden 

AchtungGemeinde
Achtung - hier ein aktueller Hinweis der Gemeinde Maisach

Grundsätzlich gilt, dass jede Arbeitsstelle und Verkehrseinschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum – Straße und Gehweg abgesichert werden muss. Zum Schutz der ausführenden Personen und aller Verkehrsteilnehmer. 

Eine Beantragung hat bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu erfolgen und sollte mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Bauunternehmer oder einem Beauftragen (Schilderdienst oder Verkehrssicherung) gestellt werden. Ein Antrag mit Lageplan und Verkehrszeichenplan, sowie dem Nachweis der fachlichen und rechtlichen Qualifikation gem. ZTV-SA 97 & MVAS 99 des entsprechenden Bauleiters muss vorgelegt werden. 

Für folgende Maßnahmen und Ausführungen muss eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Verkehrsbehörde gestellt werden:  

- Baustellen auf der Straße und neben der Straße im Grünstreifen  

- Baustellen auf dem Gehweg  

- Vollsperrungen / Umleitungen 

Eine Sondernutzung muss beantragt werden, wenn folgende Maßnahmen benötigt werden. Eine Unterbringung auf dem eigenen Grundstück ist vorher zu prüfen:  

- Aufstellung von einem Kran (fest oder mobil)  

- Aufstellung eines Containers  

- Lagerung von Baumaterialien oder/ und Maschinen  

- Aufstellung eines Halteverbotes für einen bestimmten Zeitraum 

- Aufstellung eines Baugerüstes oder Bauzaun  

- Aufstellung von Schlauch- und Kabelbrücken  

- Veranstaltungen (Straßenfest, Maibaum……) 

Die Formulare für eine verkehrsrechtliche Anordnung und Sondernutzung sowie die Gebühren für eine verkehrsrechtliche Anordnung können Sie unter der jeweiligen Bezeichnung als PDF herunterladen.